Der Betriebsrat der H. & J. Brüggen KG und die Unternehmensleitung haben sich auf eine umfassende arbeitgeber- und mischfinanzierte betriebliche Altersversorgung verständigt. Durch eine attraktive Förderung des Unternehmens und die gesetzliche Förderung des BRSG* (Betriebsrentenstärkungsgesetz) erhält jeder Arbeitnehmer eine solide Basis für die eigene Versorgung und kann durch die Umwandlung von Bruttolohn selbst weitere Förderungen vom Gesetzgeber nutzen. Gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen von Buddenbrock Concepts soll eine umfassende Information und Beratung aller Arbeitnehmer und damit eine starke Ergänzung zur gesetzlichen Rente aufgebaut werden

Die betriebliche Altersversorgung bei Brüggen ist nicht nur hinsichtlich der Entgeltumwandlung vom 1. Tag unverfallbar, sondern auch hinsichtlich der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Förderung. Das heißt: der Arbeitgeber kann die Zusage nicht widerrufen. Eingezahlte Beiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen dem Arbeitnehmer ab dem 1. Tag der Einzahlung zu. Allerdings ist die Rente erst mit erreichen des frühesten Renteneintrittsalters abrufbar.
Es gilt bei der Direktversicherung im Todesfall der sogn. eingeschränkte Hinterbliebenenbegriff. Im Todesfall werden Erben, die versorgungsberechtigt sind, auf den folgenden Personenkreis beschränkt: versorgungsberechtigt ist der Ehegatte bzw. die Ehegattin oder die Lebensgefährtin bzw. der Lebensgefährte. Hierbei muss die häusliche Gemeinschaft nachgewiesen werden und die Person, mit der der Versicherte in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, muss im Versorgungsvertrag namentlich benannt werden. Weiterhin zählen leibliche Kinder und solche, die diesen gleichgestellt sind als Todesfall Erben.
Bei sonstigen Erben ist bei der Pensionskasse im Todesfall der Auszahlungsbetrag auf 8.000 EUR begrenzt. Sonstige Erben treten ein, wenn keine versorgungsberechtigten Erben wie oben genannt und auch keine anderen Personen namentlich benannt wurden.
In der Ansparphase zahlt die Direktversicherung im Todesfall das angesammelte Kapital bzw. die vereinbarte Todesfallsumme an die Hinterbliebenen aus. Die Rentenzahlung erfolgt an die versicherte Person lebenslang. Die Rentengarantiezeit stellt darüber hinaus sicher, dass für den gewünschten Zeitraum Renten gezahlt werden – auch an die Hinterbliebenen. Wird beispielsweise eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren vereinbart und stirbt die versicherte Person, nachdem bereits zwei Jahre Rentenzahlungen geleistet wurden, so werden die restlichen acht Jahre Renten an die Todesfall Erben gezahlt.
Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer bei Brüggen jederzeit seinen Beitrag zur Entgeltumwandlung im Rahmen der gesetzlichen Fördergrenzen nach oben oder unten anpassen. So kann z.B. auch eine Anpassung auf einen Beitrag von 0,- € vereinbart werden oder auch eine Beitragspause – typischerweise z.B. bei Elternzeiten oder langen Krankheiten – vereinbart werden. Kommen Sie mit Fragen jederzeit auf Ihren Berater oder das Beratungshaus von Buddenbrock zu.
Die Firma Brüggen fördert neben den vereinbarten Förderbeiträgen aus der zugrundliegenden Betriebsvereinbarung auch die Entgeltumwandlung im Rahmen des sogn. Betriebsrentenstärkungsgesetztes (Kurz: BRSG). Positiv abweichend vom Gesetzestext fördert Brüggen jeden Entgeltumwandlung seiner Arbeitnehmer mit 15% und dies unabhängig davon, ob und in welcher Höhe das Unternehmen Sozialabgaben einspart. Die Förderung ist auf einen Umwandlungsbetrag von maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenzen Renten (West) abzüglich der Förderung aus der Betriebsvereinbarung beschränkt. Um Ihre Höchstförderung zu erfahren, fragen Sie bitte Ihren Ansprechpartner bei von Buddenbrock.
Ein simples Beispiel: Sie wandeln 100,- € aus Ihrem Brutto-Arbeitslohn um, dann zahlt Ihnen Brüggen neben den 31,50 € mtl. Förderung aus der BV und 185,- € p.a. aus der bAV auch weitere 15,- € nach BRSG zu Ihrer Umwandlung hinzu.
Bei Arbeitslosigkeit kann ein Arbeitnehmer die bAV grundsätzlich privat und ungefördert weiter besparen, was idR. mangels wirtschaftlicher Mittel nicht möglich ist.
Es ist allerdings gesetzlich sichergestellt, dass die angesparte bAV nicht beim Vermögen berücksichtigt wird, wenn ein Arbeitnehmer arbeitslos wird und auch nicht zur Versorgung „angezapft“ werden darf. Das Geld ist also für die Rente abgesichert. Des Weiteren kann der Arbeitnehmer den Beitrag in einer Phase der Arbeitslosigkeit unschädlich auf 0,- € herabsetzen und später wird mit der Zahlung starten.
Ein wesentlicher Vorteil der neuen Brüggen-Versorgung ist das freie Wahlrecht im Alter. Sie als Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerin können im Alter frei entscheiden, ob Sie das angesparte Kapital ausgezahlt haben möchten, eine Rente erhalten möchten oder aber 30% als Kapital und 70% als Rente erhalten möchten. Das gibt Ihnen ein Maximum an Flexibilität und Entscheidungsspielraum, da Sie diese Entscheidung erst kurz vor Renteneintritt treffen müssen.
Lassen Sie sich fördern: Sichern Sie sich bis zu 31,50 € monatlich!
Denken Sie an Morgen: Sichern Sie sich zudem bis zu 185,00 € Zusatzzahlungen pro Jahr für das hohe Alter!
Lassen Sie sich bis zu 15% auf die eigene Bruttoentgeltumwandlung fördern! (Bis zu 4% der BBG)
Wählen Sie aus lebenslanger monatlicher Rente, einmaliger voller Kapitalauszahlung oder einer Mischform.
Seit 2001 berät die von Buddenbrock Unternehmensgruppe Finanzstrategien für die betriebliche Altersversorgung für Unternehmen und Arbeitnehmer*Innen. Dabei liegt unser Fokus auf Konzepten für die Information und Beratung von Unternehmen und ihren Mitarbeiter*Innen sowie die persönliche und digitale Information, Beratung und Betreuung von bestehenden oder neuen Versorgungskonzepten. Unser Haus ist zu 100 % in privater Hand und frei von Beteiligungen durch Versicherungen oder Banken. Wir bieten unseren Kunden seriöse, umfassende und vernetzte Gesamtlösungen in finanziellen und organisatorischen Fragen rund um die betriebliche Altersversorgung. Unsere Mission: Anständig – klar – vorausschauend: finanzielle Ziele planbar machen.

Ermitteln Sie mit dem Online-Rechner, wann Sie frühestmöglich oder regulär in Rente gehen können und wie hoch Ihre Altersrente ausfallen wird.